Vereinsboote Unser Verein besitzt 4 Ruderboote, die ihren Ankerplatz
im Graben vor dem Anglerheim haben. Vier dieser Boote
sind ganzjährig an Vereinsmitglieder vermietet.
Ein Boot (die “Schleie”) kann beim Heimwart gegen Entgelt
für Tages-/Nachtouren reserviert werden.
Die Bootsangelei ist auf den Kemnader See, soweit
er von uns beangelt werden darf, beschränkt.
Fragen, die die Boote betreffen, beantwortet der Gerätewart.
Vereinsheim siehe Anglerheim
Vereinsnachrichten Vereinsorgan, das in der Regel zweimal im Jahr erscheint
und in dem Wichtiges und Neues den Mitgliedern mitgeteilt
wird. Die Vereinsnachrichten werden zugesandt.
Verstöße gegen Maßnahmen sind in der Satzung des Vereins niedergelegt.
Vereinsrichtlinien
Vertrag Er ist über die Geschäftsstelle oder bei Vereinsveranstal-
über die tungen zu erhalten. Er beinhaltet die Zugangsregelung zum
Zugangsregelung Naturschutzgebiet.
Vorstand siehe Vereinssatzung und Vereinsnachrichten
W
Wasserwerksinsel Für die Wasserwerksinsel zwischen dem Blankensteiner
Wehr und dem Schleusenkanal gilt folgende
Regelung gemeinschaftlich mit dem ASV “Henrichshütte”:
Das Betreten erfolgt nur über die Schranke an der Schleuse.
Beim Betreten muß der spezielle Passierschein im Kasten
am Wasserwerksgebäude eingeworfen werden. Diese
Scheine sind im Vereinsheim zu erhalten. In diesem
Gewässerbereich wird wegen der ohnehin geringen
Nachfrage keine zahlenmäßige Beschränkung eingeführt.
Mitarbeiter der Wassergewinnung “Mittlere Ruhr”
(Betriebsgesellschaft der Trinkwasserbrunnen auf der
Halbinsel und auf dem südlichen Ruhrufer ) sind berechtigt,
die Angelerlaubnis im gesamten Wasserschutzgebiet
zu kontrollieren. Vereinsmitglieder haben sich den
Mitarbeitern der WMR auszuweisen.
Wasserschutz- Großes Wasserschutzgebiet:
gebiet
südliches Ruhrufer unterhalb der Kemnader Brücke,
identisch mit dem Naturschutzgebiet “Kemnader Feld”.
Zugangsberechtigung: 01.07. - 31.12.
Während dieser Zeit dürfen aufgrund unserer Vereinbarung
mit der WMR pro Tag maximal 15 Angler in dem
Trinkwasserschutzgebiet fischen. Diese Angler müssen
im Besitz eines gültigen Passierscheines sein. Das
Trinkwasserschutzgebiet darf nur über die östliche
Pforte an der Kemnader Brücke betreten werden.
Der Passierschein ist nach dem Verlassen des Wasserschutz-
Gebietes in Schlüsselkasten abzulegen.
Kleines Wasserschutzgebiet:
Der eingezäunte Bereich oberhalb der Kemnader Brücke
zählt nicht zum Naturschutzgebiet, darf also ganzjährig
(bis zum Brückenpfeiler einschließlich) beangelt werden.
Da er jedoch der Wasserschutzzone I zugeordnet ist,
gilt hier ganzjährig die Zugangsregelung mit Schlüssel
und gültigem Passierschein.
Wels / Waller Mindestmaß: 50 cm
Köder: Tauwurm, toter Köderfisch
Erkennung: Sechs Barteln (zwei lange am Oberkiefer,
vier kürzere am Unterkiefer)
Zwergwels Mindestmaß: keines
Köder: Wurm, toter Köderfisch
Erkennung: Acht Barteln, Fettflosse
Beifang beim Aalangeln mit Wurm.
X,Y,Z
Zander Mindestmaß: 50 cm
Köder: Twister, Wobbler, toter Köderfisch,
Gummifisch
Beste Fangmonate: September bis Dezember
Zugangs- In der Zeit vom 01.07. bis 31.12. dürfen aufgrund
beschränkung unserer Vereinbarung mit der WMR pro Tag maximal
15 Angler in dem Trinkwasserschutzgebiet fischen.
Diese Angler müssen im Besitz eines gültigen
Passierscheines sein.
Zugangsregelung Damit das Wasserschutzgebiet nur von Anglern
und nicht von Unbefugten betreten werden kann,
bleibt es grundsätzlich verschlossen. Für Vereins-
mitglieder wurde östlich der Kemnader Brücke ein Tor
angebracht. Schlüssel für dieses Tor werden zusammen
mit dem Vertrag ausgegeben (s. Vertrag über die
Zugangsregelung).
Änderungen dieses Regelwerkes werden in den Vereinsnachrichten
Bekanntgegeben !
Änderung der Gesetzeslage müssen von den Mitgliedern selbstständig beachtet
werden !