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  Regeln für Gäste
 

Regeln für Gastangler:

 
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Die Ruhr darf nur von Vereinsmitgliedern beangelt werden

 

Es ist erlaubt:
 
Die Benutzung von zwei Handangeln mit je einem Haken, dabei gilt für das Angeln auf Raubfisch mit totem Köderfisch, Fischfetzen oder Kunstködern: Drillings-, Zwillingshaken oder mit mehreren Einfachhaken NUR mit Stahl- oder Kevlarvorfach;
 
 
Pro Tag ist die Mitnahme von:
 
Karpfen ab 35cm- höchstens 2 Stück
Schleien ab 25cm- höchstens 3 Stück 
Hecht oder Zander ab 70- höchstens 1 Stück
Barsch, Regenbogenforelle und Döbel ab 25cm
Brassen, Rotaugen und Wels/Waller- kein Mindestmass, keine Stückzahlbegrenzung
 
 
Die Rotfeder ist in unserem Vereinsgewässer ganzjähring geschützt 
 
 
Nicht erlaubt ist:

Das Angeln während der Hecht-, und Zanderschonzeit vom 15.02-30.04 bzw. 01.04.-31.05 mit Köderfisch, Fischfetzen, das Blinkern oder die Benutzung von künstlichen Ködern, die zum Raubfischfang geeignet sind
Die Verwendung von Aalschnüren, Senken und Reusen
Die Benutzung von Zwillings-, oder Drillingshaken zum Friedfischfang
Die Benutzung von Wasserfahrzeugen
Das Angeln mit lebendem Köderfisch
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Jeder Gast ist verpflichtet:

Ein ausreichend großen Unterfangkescher stets mitzuführen.
Untermassige Fische sofort wieder zurückzusetzen, ansonsten gelten die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes NRW
Fänge markierter, massiger Fische mit genauen Angaben über Art, Länge und Gewicht mittels Fangschein zu melden und die Markierung bei der Ausgabestelle des Erlaubnisscheins abzugeben
Die Fangmeldeung, auch bei Nichtfang, auszufüllen und bei der Ausgabestelle wieder abzugeben
Den Anordnungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten und alle fischereigesetzlichen Kontrollen zu gestatten
Den Angelplatz peinlich sauber zu halten und keinen Abfall zu hinterlassen
Fische die einem Mindestmass unterliegen, sofort nach dem Fang in die Fangmeldung einzutragen 

 
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